AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verträge zwischen der SNU Consultant4IT KG, im Folgenden aufgrund des Projektes „Nexoria21“ genannt, und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für:
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den Verkauf, die Vermietung und Installation digitaler Displays und Digital-Signage-Systeme,
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die Bereitstellung und Lizenzierung von Software, KI- und Cloud-Diensten zur Verwaltung, Steuerung oder Automatisierung dieser Systeme,
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den Betrieb und die Lizenzierung von KI-basierten Voicebots, Chatbots und Sprachassistenzlösungen,
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ergänzende Support-, Wartungs-, Schulungs- und Beratungsleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Nexoria21 ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Nexoria21 bietet ihren Kunden Hardware, Software und digitale Dienstleistungen zur Umsetzung moderner Kommunikations- und Automatisierungslösungen an.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
Leistungsbestandteile können insbesondere sein:
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Lieferung und Installation von Digital-Signage-Displays und Zubehör,
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Einrichtung und Betrieb von cloudbasierten Content-Management-Systemen (CMS),
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Bereitstellung und Lizenzierung von Software und KI-Voicebot-Lösungen,
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Hosting, Wartung, Monitoring und Support,
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Content-Erstellung, technische Anpassungen und Schulungen.
3. Vertragsschluss
Angebote von Nexoria21 sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Nexoria21 schriftlich oder elektronisch annimmt und Nexoria21 die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Projekten mit längerem Leistungszeitraum ist Nexoria21 berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB). Nexoria21 ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
5. Lieferung, Installation und Gefahrübergang
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden, sobald die Ware an den Transportdienstleister übergeben wurde.
Bei Installation durch Nexoria21 geht die Gefahr nach erfolgreicher Übergabe oder Inbetriebnahme auf den Kunden über.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Software- und Lizenzbedingungen
Sofern im Rahmen der Vertragsleistung Software bereitgestellt wird, erhält der Kunde – nach vollständiger Zahlung – ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung der Software gemäß dem jeweiligen Vertrag.
Die Software bleibt geistiges Eigentum von Nexoria21 bzw. der jeweiligen Lizenzgeber.
Der Kunde darf die Software nicht kopieren, weitergeben, vermieten, verändern oder dekompilieren, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
Bei Cloud-Diensten oder KI-Voicebot-Systemen wird dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht (Lizenz) eingeräumt.
Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht automatisch.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Systemvoraussetzungen bereitzustellen.
Unterlässt der Kunde notwendige Mitwirkung, haftet Nexoria21 nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten.
8. Gewährleistung
Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei Software und digitalen Produkten gilt: Nexoria21 gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß der vereinbarten Spezifikation funktioniert.
Eine absolute Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Nexoria21 ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
9. Haftung
Nexoria21 haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nexoria21 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Nexoria21.
Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern.
11. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
12. Datenschutz
Nexoria21 verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter [https://www.nexoria21.com/datenschutz] abrufbar.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart, haben Lizenz- oder Serviceverträge eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Kündigungszeitpunkt zu vergüten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Kunde Unternehmer ist.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
